\n\t\t\t\n
\n\n\t\n\t\t\t
\n\tF\u00fcr die Umsetzung der Datenschutzvorschriften ist der Vorstand der jeweiligen Gesellschaft verantwortlich. Bei A1 \u00d6sterreich unterst\u00fctzt die Organisationseinheit Data Privacy, in anderen A1 Gesellschaften die Datenschutzbeauftragten, gemeinsam mit dem Fachbereich Recht das Management. Den Datenschutzbeauftragten obliegen Pflichten gem\u00e4\u00df der nationalen Gesetzgebung.
Zur operativen Umsetzung der Datenschutzanforderungen hat bei A1 \u00d6sterreich jeder Fachbereich eine(n) Datenschutz-Koordinator:in zu nominieren \u2013 als Ansprechperson f\u00fcr alle Belange des Datenschutzes und der Informationssicherheit im Fachbereich.\u00a0
Nutzerdaten betreffende Technologien und Praktiken der A1 Gesellschaften werden hinsichtlich des verbundenen Datenschutzrisikos beurteilt und gepr\u00fcft, etwa im Rahmen von ISO-Audits, internen Datenschutzkontrollen entsprechend lokalen Vorschriften usw. Solche Kontrollen und Pr\u00fcfungen werden dementsprechend regelm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrt.
<\/p>\t<\/div>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n<\/div>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\n\n
\n\n\t\n\t\t\t
\n\t\t\t
\n\t\t\t\t
\n\t