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\n\tMit dem Beitritt zum UN Global Compact verpflichtet sich die A1 Group zur Umsetzung grundlegender Anforderungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbek\u00e4mpfung. Dieses Bekenntnis wurde unter anderem durch die Aufnahme in die Gesch\u00e4ftsbedingungen der \u00f6sterreichischen Tochtergesellschaft anerkannt. In einigen L\u00e4ndern, in denen die A1 Group t\u00e4tig ist, kann es aufgrund nationaler Gesetze schwierig sein, die absolute Einhaltung der Menschenrechte zu gew\u00e4hrleisten. Wo nationales Recht vom Bekenntnis der A1 Group zu den Menschenrechten abweicht und einen niedrigeren Standard vorgibt, ist die Gruppe stets bem\u00fcht, den h\u00f6heren Standard zu erreichen, wobei das Wohlergehen der Mitarbeiter:Innen oberste Priorit\u00e4t hat. Im Konfliktfall wendet die A1 Group nationales Recht an und versucht gleichzeitig, der Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte so weit wie m\u00f6glich nachzukommen.
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Menschenrechtsbeschwerden k\u00f6nnen \u00fcber die Compliance-Whistleblowing-Plattform \u201etell.me Portal<\/a>\u201c\u2013 wenn gew\u00fcnscht auch anonym \u2013 eingereicht werden und werden im Rahmen von Compliance-Prozessen sorgf\u00e4ltig bearbeitet.
Lesen Sie mehr dazu in unserer Human Rights Policy<\/a>.<\/p>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":6537,"template":"","categories":[21],"departments":[19],"class_list":["post-6955","project-type","type-project-type","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-governance-2","department-esg"],"acf":[],"yoast_head":"\nMenschenrechte - A1 Group<\/title>\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n\t\n\t\n\n