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Menschenrechte

Mit dem Beitritt zum UN Global Compact verpflichtet sich die A1 Group zur Umsetzung grundlegender Anforderungen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Dieses Bekenntnis wurde unter anderem durch die Aufnahme in die Geschäftsbedingungen der österreichischen Tochtergesellschaft anerkannt. In einigen Ländern, in denen die A1 Group tätig ist, kann es aufgrund nationaler Gesetze schwierig sein, die absolute Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Wo nationales Recht vom Bekenntnis der A1 Group zu den Menschenrechten abweicht und einen niedrigeren Standard vorgibt, ist die Gruppe stets bemüht, den höheren Standard zu erreichen, wobei das Wohlergehen der Mitarbeiter:Innen oberste Priorität hat. Im Konfliktfall wendet die A1 Group nationales Recht an und versucht gleichzeitig, der Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte so weit wie möglich nachzukommen.
 
Menschenrechtsbeschwerden können über die Compliance-Whistleblowing-Plattform „tell.me Portal“– wenn gewünscht auch anonym – eingereicht werden und werden im Rahmen von Compliance-Prozessen sorgfältig bearbeitet.

Lesen Sie mehr dazu in unserer Human Rights Policy.