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Aktienrückkauf

Aktienrückkauf ist die Möglichkeit, Aktien der eigenen Gesellschaft zu erwerben. Der Aktienrückkauf muss von der Hauptversammlung genehmigt werden.

29. Mai 2013, Bericht über den Aktienrückkauf
Bei der ordentlichen Hauptversammlung, die am 29. Mai 2013 stattgefunden hat, wurde die bis dahin geltende Ermächtigung zum Aktienrückkauf aus dem Jahre 2012 widerrufen und folgende neue Ermächtigung von der Hauptversammlung genehmigt:
– Aktienrückkauf im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals
– Preisspanne: EUR 5 bis EUR 15 pro Aktie
– Dauer der Ermächtigung durch die Hauptversammlung: bis 28. November 2014

Verwendung der erworbenen Aktien

  • ls Gegenleistung für Unternehmensakquisitionen
  • Zur Bedienung von Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungsmethoden
  • Veräußerung jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot; weiters für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann

Rückkauf im Zuge des Aktienoptions-Programms am 27. Februar 2004Bereits am 27. Februar 2004 wurden zu Bedienung von Aktienoptionen erstmal Aktien im Ausmass von 0,67% des Aktienkapitals zurückgekauft.

Ad-hoc Meldung über die Rückkaufabsicht vom 20.02.2004:

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