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Verbreitungsbeschränkung

Die Informationen in diesem geschützten Bereich richten sich ausschließlich an Personen, die sich in Österreich befinden und nicht in den Vereinigten Staaten ansässig oder physisch dort anwesend. Diese Informationen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Telekom Austria AG in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen bzw. gegenüber Personen dar, in denen bzw. denen gegenüber solche Angebote oder Aufforderungen nicht zulässig sind. Potenzielle Nutzer dieser Informationen werden gebeten, sich über solche Beschränkungen zu informieren und sie zu beachten.

Wertpapiere der Telekom Austria dürfen ohne Registrierung gemäß dem US-amerikanischen Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1933 in der jeweils geltenden Fassung (das „US-Wertpapiergesetz“) oder Befreiung von dieser Registrierungspflicht in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Die Telekom Austria hat ihre Wertpapiere nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert und beabsichtigt auch nicht, eine solche Registrierung oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten vorzunehmen.

Die Informationen in diesem geschützten Bereich stellen keine Einladung oder Aufforderung zur Ausübung von Anlagetätigkeiten im Sinne von Section 21 des Gesetzes über Finanzdienstleistungen und -märkte aus dem Jahr 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) in der jeweils geltenden Fassung (das „FSMA“) dar. Sie richten sich ausschließlich an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; oder (ii) Personen innerhalb des Vereinigten Königreichs, die „qualifizierte Anleger“ (qualified investors) im Sinne von Section 86(7) FSMA sind und bei denen es sich darüber hinaus (a) um befugte Personen im Sinne des FSMA bzw. um Personen handelt, die anderweitig über fachliche Erfahrung im Bereich der Kapitalanlage verfügen und als professionelle Anleger (investment professionals) im Sinne von Artikel 19 der Verordnung aus dem Jahr 2005 (Werbung für Finanzprodukte) zum Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte aus dem Jahr 2000 (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005) in der jeweils geltenden Fassung (die „Verordnung über Werbung für Finanzprodukte“) einzustufen sind; oder (b) um vermögende Gesellschaften, Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder sonstige Personen handelt, auf die Article 49(2) (a) bis (d) der Verordnung über Werbung für Finanzprodukte Anwendung findet; oder (c) um sonstige Personen handelt, denen diese Informationen für die Zwecke von Section 21 FSMA anderweitig rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden dürfen (alle diese Personen werden gemeinsam als „Maßgebliche Personen“ bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten auf Grundlage dieser Unterlagen weder tätig werden noch sich darauf stützen. Die Wertpapiere bzw. eine Anlage darin stehen nur Maßgeblichen Personen zur Verfügung, und die der Aufsicht unterliegenden Tätigkeiten in Bezug auf die Wertpapiere werden nur gegenüber Maßgeblichen Personen ausgeübt.

Mit Ihrer Einsichtnahme in die in diesem geschützten Bereich zugänglichen Materialien versichern Sie, dass Sie sich in Österreich und nicht in den Vereinigten Staaten befinden, und erklären, dass Sie auf dieser Internetseite enthaltene Informationen an Personen in den Vereinigten Staaten oder Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den Vereinigten Staaten weder übermitteln noch anderweitig versenden werden.